Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - KÖHLI INFORMATIK AG - CRM & ERP Software

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Vertragsparteien und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend: «AGB») gelten für alle Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen durch Sie (nachstehend: «Kunde») bei der Köhli Informatik AG, Alte Steinhauserstrasse 33, 6330 Cham (nachstehend: «Köhli Informatik»). Unser Angebot richtet sich ausschliesslich an Kunden in der Schweiz.

2 Vertragsgegenstand

Der Gegenstand des Vertrages wird auf dem Bestellformular erfasst und ist in den Leistungsbeschrieben detailliert beschrieben. Als Produkte vertreiben wir eigene Software wie CRM und ERP-Systeme wie auch Drittprodukte.
Die Dienstleistungen umfassen Software-as-a Service (Nutzungsüberlassung), Datenbank as a Service, Anwendersupport, Softwarewartungen und Beratung.
Das Bestellformular spezifiziert den Leistungsumfang (die konkret bezogenen Produkte und Dienstleistungen), die gemachten Annahmen, benutzte Produkte, Module und Optionen, die Software as a Service Dienste und anderen Dienstleistungen, Anzahl Nutzer, Systeme und Equipment, ihre Integration und die der Schnittstellen, Betriebszeiten und Ort der Dienstleistung, Standort- oder SLA-spezifische Abweichungen der Dienstleistungen, Preise, Vertragsdauer bzw. Mindestvertragsdauer und Kündigungsfristen, Servicekontakte, Umfang einer allfälligen Personendatenverarbeitung durch den Kunden sowie unter Umständen auch besondere Vereinbarungen.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Beschreibung zum konkreten Produkt, wie Umschreibung, Funktionalitäten, weitere Lizenzbedingungen oder Lieferantenbedingungen, Datensicherungen, Support und Wartung, Technische Anforderungen beim Kunden, Verfügbarkeit und geplante Wartungsfenster.
Das Bestellformular zusammen mit diesen AGB, den Leistungsbeschreibungen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag, sofern vereinbart, bilden den Vertrag (zusammen nachstehend: «Vertrag»). Allfällige Anpassungen oder spezielle Kundenwünsche sind im Bestellformular zu erfassen.

3 Rangordnung

Die Bestimmungen des Bestellformulars gehen bei Widersprüchen jenen in den AGB vor. Widersprechen diese AGB den Leistungsbeschreibungen, so gehen die AGB vor. Die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gehen allen Bestimmungen vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern ausdrücklich im Bestellformular vereinbart.

4 Zustandekommen des Vertrages und Zeitpunkt der Erfüllung

Angebote sind 30 Tage gültig.
Das vom Kunden schriftlich oder online abgegebene Bestellformular ist ein bindendes Angebot.
Köhli Informatik ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Tagen durch Zusendung des unterzeichneten Bestellformulars anzunehmen. Mit Zugang des unterzeichneten Bestellformulars beim Kunden oder mit dem Beginn der Erfüllung der Vertragsleistung durch Köhli Informatik entsteht der Vertrag.
Köhli Informatik legt den Erfüllungszeitpunkt oder den Beginn ihrer Vertragsleistung im Bestellformular fest. Dieser kann von der Vorauszahlung der Dienstleistung abhängig sein. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass sich der Erfüllungszeitpunkt oder der Beginn der Vertragsleistung aus organisatorischen oder technischen Gründen verzögern kann. Hieraus kann der Kunde unter keinem Titel weder Rechte noch Ansprüche gegenüber Köhli Informatik ableiten.

5 Benutzer der Dienste

Zum Bezug von Köhli Informatik-Dienstleistungen ist nur der im Bestellformular erwähnte Kunde und seine Köhli Informatik gegenüber mitgeteilten Mitarbeiter ermächtigt (nachstehend: «Benutzer»).
Allfällige im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit beigezogene Dritte des Kunden sind berechtigt die Dienstleistungen und Produkte von Köhli Informatik zu nutzen, sofern deren Tätigkeit in direktem Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Pflichten gegenüber dem Kunden steht, wie z.B. Temporärmitarbeiter, Secondements oder andere Dritte, die in die Arbeitsorganisation des Kunden integriert sind. Darüber hinaus darf keine Dienstleistung oder Produkt von Köhli Informatik Dritten zugänglich gemacht, weiterverkauft vervielfältigt, veräussert, zeitlich begrenzt zu überlassen werden, es sei denn dies sei ausdrücklich anders vereinbart worden.
Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass Benutzer, die ihm aus dem Vertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten.
Soweit sich die persönlichen Angaben der Benutzer ändern, sind uns die Aktualisierungen mitzuteilen bzw. bei Vorhandensein eines Benutzerkontos im Kundenportal ist der Kunde verpflichtet dies selbst online aktuell zu halten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Produkte oder Dienstleistungen über die nach Massgabe der Bestellung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Ebenfalls ist es dem Kunden untersagt, Produkte zu vervielfältigen, zu veräussern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

6 Vertragserweiterung / Lieferzeit

Köhli Informatik erbringt die im Bestellformular vereinbarten Dienstleistungen und/oder Produkte.
Wenn der Kunde oder Köhli Informatik eine Erweiterung bzw. Änderung der Köhli Informatik-Produkte- und/oder Dienstleistungen möchte z.B weitere Module oder Optionen, gehen die Parteien wie folgt vor:
1. Zustellung des Bestellformulars durch Köhli Informatik, welche die Erweiterungen/Änderungen definiert;
2. Annahme durch Kunde, falls kein Widerspruch innert 10 Tagen erfolgt.
Die Angaben zu Lieferzeitpunkt erfolgen ohne Gewähr und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung von Köhli Informatik, insbesondere bei Drittprodukten. Köhli Informatik
Ein vereinbarter Termin verlängert sich stets um den Zeitraum, mit dem der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.
Erfüllungsort für Kaufverträge von Produkten ist der Sitz der Köhli Informatik in Cham. Bei Dienstleistungen ist der Erfüllungsort am Sitz der Köhli Informatik in Cham.
Transport, Versicherung, Zoll und allfällige Export- bzw. Zollformalitäten bei Wiederausfuhr von Produktelieferungen, etc. sind in jedem Fall Sache des Kunden.

7 Dienstleistungen

7.1 Allgemeine Bestimmungen

Der Bezug von Dienstleistungen wird im Bestellformular vereinbart. Der Umfang der Dienstleistungen und der Service Level von Köhli Informatik werden in den Leistungsbeschreibungen definiert, sofern im Bestellformular nicht etwas Anderes vereinbart wird.
Die Dienstleistungen sind für den im Leistungsbeschrieb umschriebenen Umfang vereinbart. Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen, dass die Dienstleistung übermässig genutzt wird, beispielsweise zur geschäftsmässigen Erbringung von Dienstleistungen für mehrere Endkunden wie Webseiten-Hosting und andere Dienstleistungen oder zum Aufteilen der Gesamtbandbreite auf mehrere Endkunden, behält sich Köhli Informatik jederzeit das Recht vor, die Leistungserbringung (temporär oder dauerhaft) einzuschränken, einzustellen oder andere geeignete Massnahmen wie z.B. die Nachverrechnung übermässigen Datenvolumens zu ergreifen.

7.2 Datenbank oder Software as a Service

Bei Datenbank oder Software as a Service (SaaS) erhält der Kunde und die von ihm gemäss Ziff. 5 berechtigten Benutzer das nicht ausschliessliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf eine Datenbank oder Softwareapplikationen mittels Internet zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit dieser Datenbank bzw. Software verbundenen Funktionalitäten gemäss diesem Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere Eigentumsrechte erhält der Kunde nicht. Die Leistungsbeschreibungen können weitergehende Lizenzbestimmungen enthalten.

7.3 Virtuelle Arbeitsplätze

Als virtueller Arbeitsplatz wird den Kunden das hosten von Daten, zur Verfügung stellen von virtuellen Arbeitsplätzen und Synchronisierungsdiensten angeboten. Der Kunde kann bei der Bestellung von virtuellen Arbeitsplätzen im Bestellformular wählen, ob diese in einer Shared- oder Private-Cloud betrieben werden sollen. Die für den Betrieb notwendigen Softwarelizenzen werden vom Kunden gestellt oder im Namen und auf Rechnung des Kunden beschafft.
Köhli Informatik betreibt die virtuellen Arbeitsplätze auf einer eigenen Infrastruktur. Bei Shared-gehosten virtuellen Arbeitsplätzen wird die Infrastruktur der Köhli Informatik zwischen den einzelnen Kunden geteilt. Die Daten werden durch Vergabe von spezifischen Login-Daten voneinander getrennt (logische Trennung). Bei privat gehosteten virtuellen Arbeitsplätzen wird für jeden Kunden eine technisch abgetrennte Instanz für den jeweiligen Service erstellt (physische oder virtuelle Trennung).
Der Kunde erhält das auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Cloud Services mittels Internet zuzugreifen und die damit verbundenen Funktionalitäten gemäss diesem Vertrag und den jeweiligen Lizenzbestimmungen der Hersteller zu nutzen.

7.4 Managed Services

Köhli Informatik betreibt für den Kunden das jeweils im Bestellformular definierte IT-System (Soft- und/oder Hardware) auf der eigenen Infrastruktur oder vor Ort beim Kunden. Der Betrieb umfasst die Installation, Wartung und Support im Zusammenhang mit dem IT-System gemäss Bestellformular und Leistungsbeschrieben. Die für den Betrieb notwendigen Hard- und Software werden vom Kunden gestellt oder im Namen und auf Rechnung des Kunden beschafft.

7.5 Anwendersupport und Applikationswartung

Ob Anwendersupport und Applikationswartung in der Dienstleistung eingeschlossen ist oder nicht, wird in den Leistungsbeschreibungen spezifiziert. Aufwendungen ausserhalb des im Leistungsbeschrieb umschriebenen Umfanges, werden dem Kunden zu den aktuellen Stundenansätzen gemäss dem anwendbaren Bestellformular in 15 Minuten Einheiten in Rechnung gestellt.
Köhli Informatik verpflichtet sich innerhalb der auf der Website von Köhli angegebenen Support- und Reaktions- und Behebungszeiten geeignete und angemessene Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Vertragsleistung am Betriebsstandort von Köhli Informatik zu ergreifen. Ausgenommen sind kantonale und eidgenössische Feiertage.
Sofern der Kunde gemäss Leistungsbeschrieb Anspruch auf telefonischen Hotline-Support hat, kann er während Supportzeiten gemäss der Website von Köhli Informatik Anwendersupport zur lizenzierten Software unlimitiert in Anspruch nehmen. Soweit eine Anfrage nicht unmittelbar beantwortet werden kann, bemüht sich die Köhli Informatik AG darum, die Lösung innert nützlicher Frist herbeizuführen.

Sofern der Kunde gemäss Leistungsbeschrieb Anspruch auf Support mithilfe von Remote Service Tools hat und wünscht, sind die damit verbundenen, reinen Verbindungskosten mit den Gebühren unter dem vorliegenden Vertrag abgegolten. Die effektive Nutzungszeit wird nach dem jeweils aktuellen Ansatz der Preisliste für entsprechende Dienstleistungen der Köhli Informatik AG in Rechnung gestellt. Der Leistungsbeschrieb kann Mindestpauschalen für Kurzinterventionen vorsehen. Programmschulungen, Updates, Migrationen und technische Installationen sind vom Remote Service ausgeschlossen.

Der Kunde ist angehalten, vor Inanspruchnahme des Supports die Handbücher zu konsultieren und aufgetretene Fehler oder Fehlermeldungen soweit möglich zu dokumentieren, die diesbezügliche Dokumentation bereitzuhalten sowie während eines Telefonanrufes Zugriff auf sein System zu haben. Anwendersupport kann keine Einführungsschulung ersetzen.

7.6 Übrige Dienstleistungen

Die folgenden Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Dienstleistungen, ausser sie bilden Bestandteil einer Leistungsbeschreibung. Diese Dienstleistungen werden nach dem auf dem Bestellformular aufgeführten Stundensatz von der Firma Köhli Informatik AG verrechnet.
• Beratung und Consulting zu Einsatz oder Anpassung zu Prozessen und Software
• Installationen von Software, Updates und Hotfixes, Upgrades, Migrationen
• Schulung von Software oder Hardware
• Programmierung, Entwicklung und Technischer Support
• Lieferungen, Konfiguration und Support von Hardware, Computer, Drucker und Mobilen Geräten
• Dienstleistungen für Sonderanpassungen von Produkten und/oder für eigens für den Kunden entwickelter Applikationen (Individualsoftware) inklusive allfälliger Anpassungen an Datenschutzgesetzgebung / Archivierungspflichten

8 Produkte

Produkte von Köhli Informatik wie auch von Drittanbietern werden im Bestellformular aufgeführt. Sämtliche Ansprüche und Lizenzbestimmungen ein Produkt betreffend ergeben sich aus den im Leistungsbeschrieb aufgeführten Lizenzbestimmungen.
Sofern keine Lizenzbestimmungen in den Leistungsbeschrieben aufgeführt werden, gilt was folgt u.a. auch für die Nutzung des Kundenportals: Köhli Informatik räumt dem Kunden ein nicht ausschliessliches, räumlich auf die Schweiz und Fürstentum Liechtenstein beschränktes und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes (entgeltliches) und widerrufliches Nutzungsrecht ein.
Die von Köhli Informatik gelieferten Produkte wie Softwareapplikationen, Betriebssoftware oder Lizenznutzungs-Rechte bleiben bis zur vollständigen und vertragskonformen Zahlung oder wenn diese im Rahmen einer Dienstleistung vermietet wurden permanent, im Eigentum der Köhli Informatik.
Köhli Informatik ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Ort der gelegenen Sache einzutragen. Der Kunde stimmt der Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu und wirkt bei allfälligen notwendigen zusätzlichen Erklärungen mit.
Köhli Informatik ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

9 Rechte und Pflichten des Kunden

9.1 Prüfungspflicht und Abnahme

Bei Kaufverträgen von Produkten hat der Käufer eine Prüfungspflicht. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden.
Dienstleistungsverträge wie in Ziff. 7 aufgeführt unterliegen keiner Abnahme.
Defekte oder fehlerhafte Produkte müssen schriftlich festgehalten werden und unverzüglich, jedoch nicht später als 5 Arbeitstage nach Lieferung oder Installation Köhli Informatik schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls verwirken sämtliche Rechte.
Jegliche operative Inbetriebnahme der Werke und Produkte kommt einer Abnahme gleich.

9.2 Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat Köhli Informatik während der Supportzeiten und wenn die Erhaltung der Dienstqualität dies erfordert, Zugang zu den technischen Anlagen, die von Köhli Informatik zur Verfügung gestellt werden oder die zur Nutzung der Köhli Informatik-Dienstleistungen genutzt werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von Köhli Informatik notwendig sind, zu gewähren. Der Kunde stellt hierbei sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und im erforderlichen Umfang unentgeltlich für Köhli Informatik erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Kunden. Kommt der Kunde den in dieser Ziffer genannten Pflichten nicht in gehöriger Weise nach, so sind die daraus entstehenden Kosten infolge Verzögerungen, Mehraufwendungen, Schäden etc. vom Kunden zu tragen.
Es ist Sache des Kunden, die unter seiner Kontrolle stehenden Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die Köhli Informatik-Dienstleistungen benutzt werden sowie die hierzu eingesetzten oder durch die Köhli Informatik-Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen und zu warten. Insbesondere hat der Kunde die Funktion und Wartung seines IT-Systems, das mit den Leistungen von Köhli Informatik in Zusammenhang steht zu verantworten.

9.3 Sorgfaltspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten einzuhalten:
a) die ihm bzw. den Benutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Benutzer weitergeben.
b) Der Kunde verpflichtet sich, (z.B. bei der Übernahme von Texten, Daten oder Software Dritter auf Server von Köhli Informatik AG) alle Immaterialgüterrechte Dritter zu beachten.
c) Der Kunde verpflichtet sich, die erforderliche Einwilligung der jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten bearbeitet und kein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt.
d) Software nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere nicht rechtswidrige Inhalte zu übermitteln oder auf solche zu verweisen, oder anderweitig zu nutzen, dass das Ansehen der Köhli Informatik schädigen könnte;
e) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Vertragsgeber betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze vom Vertragsgeber unbefugt einzudringen;
f) elektronische Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu nutzen;
g) vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
h) bei einer Störungsmeldung die Köhli Informatik zu entschädigen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von Köhli Informatik vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;
i) die von ihm gemäss Ziff. 5 berechtigten Benutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Dienste hier aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.
j) die Produkte oder SaaS-Dienste nicht über die nach Massgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Softwareapplikationen oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräussern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
k) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung von Diensten oder Produkten durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen monatlichen Überlassungspreises zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt Köhli Informatik vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
l) Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde der Köhli Informatik auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Benutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

9.4 Zahlungspflichten

9.4.1 Preise

Die Preise für Dienstleistungen und Produkte von Köhli Informatik oder Dritten werden im Bestellformular festgelegt. Sämtliche Preise verstehen sich in CHF exklusiv gesetzlicher MwSt. Die Pflicht des Kunden zur Vergütung von wiederkehrenden Dienstleistungen von Köhli Informatik beginnt mit ihrer Inbetriebnahme, es sei denn der Kunde verzögert diese oder etwas Anderes wird im Bestellformular vereinbart.
Köhli Informatik kann die Preise für ihre Vertragsleistung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses jederzeit, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen, anpassen. Änderungen von Preisen von Dritten können jederzeit dem Kunden weitergegeben werden.

9.4.2 Aufwandsansätze

Werden Dienstleistungen der Köhli Informatik nach Aufwand abgerechnet, gilt ein Stundenansatz gemäss Bestellformular als vereinbart. Vorbehalten bleiben ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen mit dem Kunden.

9.4.3 Rechnungstellung

Produkte werden nach Abholung bzw. Lieferung in Rechnung gestellt. Wiederkehrende Dienstleistungen wie Saas-Dienste oder Support und Wartung werden monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus dem Kunden in Rechnung gestellt. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Die Rechnung wird per Post oder PDF zugestellt.
Sonstige Preise z.B. für Support ohne Wartungsvertrag werden nach Erbringung in Rechnung gestellt.

Erhebt der Kunde innert 10 Tagen nach Zustellung der Rechnung gegenüber Köhli Informatik keinen Widerspruch, so gilt die Rechnung als anerkannt. Der Kunde hat die auf der Rechnung genannte Bankverbindung für seine Zahlung zu verwenden.

9.4.4 Zahlungsbedingungen

Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen. Danach sind die Preise jeweils kalendermonatlich oder quartalsweise oder jährlich im Voraus zu zahlen.
Sonstige Preise sind nach Erbringung der Dienstleistung bzw. Lieferung der Produkte zu zahlen.
Der Rechnungsbetrag muss innert der auf der Rechnung angebrachten Zahlungsfrist bezahlt werden und auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
Wenn keine oder nur eine unvollständige Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist eingeht, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Es sind in diesem Fall gesetzliche Verzugszinsen geschuldet. Während eines Zahlungsverzugs des Kunden von mehr als einem Monat ist der Köhli Informatik berechtigt, den Dienst einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
Köhli Informatik versendet mindestens eine kostenlose Zahlungserinnerung. Köhli Informatik erhebt für jede Mahnung Mahnspesen von CHF 50.–, sowie notwendigenfalls Inkassso- und Rechtsanwaltskosten gegenüber dem säumigen Schuldner sowie Kosten für die Aufbereitung der Übergabe ins Inkasso von CHF 450.–. Die Forderungen werden nach der dritten Mahnung an eine externe Firma übergeben um das rechtliche Inkasso einzuleiten. Der Kunde stimmt der dazu notwendigen Datenbearbeitung zu.

10 Rechte und Pflichten von Köhli Informatik

10.1 Beizug von Dritten

Köhli Informatik kann zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) beiziehen wie z.B. für das Rechenzentrum. Köhli Informatik ist für die Handlungen der Subunternehmer verantwortlich, wie für ihre eigenen Handlungen, sofern Köhli Informatik nicht darlegen kann, die Subunternehmer sorgfältig ausgewählt zu haben. Drittanbieter von Software etc. sind keine Subunternehmer im Sinne dieser Bestimmung. Köhli Informatik wird auf Anfrage die Subunternehmerverhältnisse offenlegen. Der Kunde stimmt generell zu, dass Köhli Informatik Subunternehmer beauftragen darf.

10.2 Einstellung der Leistungserbringung und Verzug

Wir sind jederzeit berechtigt, das Angebot einer Registrierung einzustellen. In diesem Fall werden Sie über die beabsichtigte Einstellung umgehend informiert und Ihr Kundenkonto wird mit sämtlichen Daten unwiderruflich gelöscht.
Verhält sich der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, so kann Köhli Informatik ohne Vorwarnung, den Zugang auf Dienste und Produkte und zu Ihren Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoss gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Köhli Informatik sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
Bei rechtswidrigem Verhalten behält sich Köhli Informatik vor, Inhalte nach dem SWICO Code of Conduct Hosting zu entfernen und / oder die Strafverfolgungsbehörden zu informieren.
Gerät Köhli Informatik mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziff. 12. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Vertragsgeber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens drei Wochen betragen muss.

10.3 Verfügbarkeit

Werden Dienstleistungen gemäss Ziff. 7 auf der Infrastruktur von Köhli Informatik bereitgestellt, so stehen diese dem Kunden in der Regel während 24 Stunden am Tag und sieben Tagen in der Woche zur Benutzung zur Verfügung. Vorbehalten sind Störungen technischer Art, die zur Beeinträchtigung der Vertragsleistung führen. Köhli Informatik behält sich in diesem Fall vor, einen oder mehrere Dienste und damit ihre Vertragsleistung zeitweilig zu unterbrechen und auszusetzen, wobei sie auf die Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nimmt und sie nach Möglichkeit vorgängig über die Beeinträchtigung unterrichtet. Geplante Unterbrüche von Diensten werden den Kunden nach Möglichkeit vorgängig mitgeteilt. In der Regel finden Unterbrüche während angekündigten Servicefenstern von Köhli Informatik statt. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Vorschriften stehen dem Kunden aus dem Unterbruch der Vertragsleistung durch Köhli Informatik unter keinem Titel Rechtsbehelfe und Ansprüche, namentlich auf Minderung der Vergütung von Köhli Informatik, zu, es sei denn, dies ist im Beschrieb der Standardleistung im Rahmen von Service Level Kick-Back’s so vereinbart.

10.4 Immaterialgüterrechte

Köhli Informatik oder den betreffenden Dritten stehen sämtliche Immaterialgüterrechte und das Know-how an aller/allen Software, Entwicklungswerkzeuge, Methodologien, Prozesse, Technologien, Algorithmen usw. (nachstehend: „Immaterialgüter“) zu, welche von Köhli Informatik zur Durchführung der Leistungen unter dem Vertrag eingesetzt und erschaffen werden. Unter Vorbehalt der Rechteeinräumung im Vertrag gemäss Ziff. 7.2 – 7.6 und den zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erwirbt der Kunde unter keinem Titel Eigentumsrechte an den Immaterialgütern.
Der Kunde stellt Köhli Informatik von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Dienste oder Produkte durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Dienstleistungen oder Produkten verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoss droht, muss er Köhli Informatik umgehend informiert werden.
Wird die vertragsgemässe Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen durch den Kunden ohne ein Verschulden von Köhli Informatik und / oder des Kunden wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter beeinträchtigt, so darf Köhli Informatik das Produkt rückfordern oder den Dienst einstellen. Der Kunde wird darüber umgehend informiert. In diesem Fall besteht keine Pflicht zur Zahlung. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

11 Gewährleistung

11.1 Sachgewährleistung

Dem Kunden stehen Sachgewährleistungsansprüche für Produkte im Umfang der Bedingungen der Hersteller der gekauften Produkte (Hardware und Software) zu. Sollte Köhli Informatik Ansprüche gegenüber den Herstellern, Lieferanten, Importeuren, Lizenzgebern, Dienstleistungserbringern haben, so tritt Köhli Informatik diese hiermit ab. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen des Dritten die allfällige Gewährleistung in der Regel nach deren Wahl auf Nachbesserung, Lieferung mängelfreier Ersatzware oder Gutschrift beschränkt.
Köhli Informatik und ihre Subunternehmer übernehmen keine Gewährleistung für Dienstleistungen und Werke, es sei denn, dies wird ausdrücklich in der Bestellung vereinbart. Die Gewährleistung beschränkt sich zudem auf den unter der Verfügungsmacht von Köhli Informatik stehenden Equipment d.h. bis maximal zum Übergabepunkt. Köhli Informatik erfüllt ihre Vertragspflichten gemäss dem Stand der Technik und in Einklang mit den üblichen Industrie- und Technologiestandards. Für Test-Dienstleistungen und Proof of Concepts wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.
In jedem Fall ist eine Sachgewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, Betriebs- oder Installationsvorschriften missachtet hat, Produkte entgegen einer rechtmässigen Benutzung verwendet hat, keine Originalteile verwendet hat oder die Produkte End of Life sind, diese unsachgemäss behandelt wurden insbesondere durch Eingriffe durch den Kunden oder Drittpersonen oder durch äussere Einflüsse wie höhere Gewalt.
Ausser die hiervor abgegebenen Sachgewährleistungen, werden keine weiteren Gewährleistungen gegenüber Kunden abgegeben und darüber hinausgehenden Rechtsbehelfe und Ansprüche sind damit ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche sind innert 5 Arbeitstagen geltend zu machen, längstens jedoch nach 3 Monaten, ansonsten sind sie verwirkt.

11.2 Rechtsgewährleistung für Köhli Informatik Produkte

Im Falle, dass ein Produkt von Köhli Informatik, Immaterialgüterrechte Dritter verletzten sollte und der Kunde daher von Dritten direkt oder indirekt in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Köhli Informatik hiervon unverzüglich unterrichten. Köhli Informatik ist berechtigt, sowohl den Vergleichsverhandlungen als auch einem Rechtsstreit beizutreten und verpflichtet, dem Kunden die unmittelbaren notwendigen Kosten für die Durchführung der Streiterledigung (Prozesskosten, Parteikostenentschädigungen, Bussen, Sachverständigenkosten), zu ersetzen. Köhli Informatik verpflichtet sich zudem, allfällige Ansprüche des Dritten auf Gewinnherausgabe oder Schadenersatz dem Kunden zu erstatten. Sämtliche Kosten werden nur erstattet, wenn diese rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt oder von Köhli Informatik anerkannt werden.
Gewährleistungsansprüche sind innert 5 Arbeitstagen geltend zu machen, ansonsten sind sie verwirkt.
Individualsoftware oder andere Dienstleistungen sind mit dieser Rechtsgewährleistung nicht erfasst. Ausser die hiervor abgegebenen Rechtsgewährleistungen, werden keine weiteren Gewährleistungen gegenüber Kunden abgegeben und darüber hinausgehenden Rechtsbehelfe und Ansprüche sind damit ausgeschlossen.

12 Haftung

Köhli Informatik haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. Köhli Informatik haftet überdies im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Rahmen der Produkthaftpflicht unbeschränkt.
Köhli Informatik haftet für direkte Schäden, die bei der Dienstleistungserfüllung nicht sorgfältig und fachkundig erbracht bis max. zur Höhe des jeweiligen vereinbarten jährlichen Preises für die erbrachten Dienstleistungen (exkl. Produkte).
Eine weitergehende Haftung wird, egal aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich der Haftung für Verlust von Daten, Datensicherheit, Geheimhaltung und Datenschutz oder sonstigen indirekten oder Folgeschäden, wie fehlerhaften Umgang, Datenverlust, Missbrauch sowie weitere Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Produktionsausfall soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Nutzungs- oder Funktionsunterbrüche, die der Mängelbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen. Köhli Informatik übernimmt darüber hinaus keine Haftung für sämtliche durch Köhli Informatik oder Dritten zur Verfügung gestellte Produkte und deren Installation sowie deren fehlerfreie ununterbrochene Funktion. Köhli Informatik haftet nicht für Transportschäden.
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäss den Betriebsanleitungen bestimmt. Die Verwendung der Produkte für Sicherheitssysteme, Energieversorgung, Kernkraftwerke, militärische Einrichtungen, medizinische Geräte (insbesondere mit lebenserhaltender Funktion) sowie für die Herstellung von Waffen sind untersagt. Für die Verwendung in diesen Bereichen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Der Kunde haftet gegenüber Köhli Informatik und Dritten für sämtliche Schäden egal aus welchem Rechtsgrund, die nachweislich aufgrund der vertrags- und/oder rechtswidrigen Benutzung der Produkte oder der Köhli Informatik-Dienstleistungen entstehen und hält diesbezüglich Köhli Informatik vollumfänglich inklusive Rechtsdurchsetzungskosten schadlos. Er hält Köhli Informatik von allfälligen Ansprüchen Dritter auf erstes Verlangen vollumfänglich frei.
Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen der Köhli Informatik durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer im Sinne von Ziff. 5 schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen monatlichen Überlassungspreises zu zahlen.

13 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die ihnen bei der Erfüllung des Vertrages (nachstehend: „Informationen“) zugänglich gemacht werden. Dazu zählen insbesondere, Preise, Informationen zu Preisen, Verfügbarkeiten, Produktdaten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur wie Finanzdaten sowie Kunden- und Personendaten.
Der Kunde bezeichnet die Informationen welche vertraulich zu behandeln sind. Jede Partei verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages und fünf Jahre darüber hinaus weder die Informationen an Dritte zu offenbaren, weiterzugeben noch in einem anderen als dem vertraglichen Zusammenhang zu nutzen oder zu verwerten, ohne die schriftliche Genehmigung der anderen Partei einzuholen.
Die Geheimhaltungspflicht und Nutzungs- und Verwertungsverbot betrifft nicht oder fällt weg betreffend Informationen, die beiden Parteien schon bekannt sind oder welche ihnen ausserhalb der Erfüllung des Vertragspflichten rechtmässig bekannt werden oder öffentlich zugänglich sind oder es werden. Vorbehalten bleiben gesetzliche Offenbarungspflichten.
Die Parteien gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, welche über das Arbeitsverhältnis hinaus dauert.

14 Datenschutz

Beide Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datenschutzes und der Geheimhaltung verpflichten. Mitarbeiter erhalten nur Zugang zu Personendaten des Kunden, wenn dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten über ihn und seine Benutzer bearbeitet werden. Der Umfang der betroffenen Personendatenkategorien, die Zwecke der Bearbeitung, die Dauer der Bearbeitung, die Weitergabe von Daten an Subunternehmer sowie Kontaktangaben zur Anlaufstelle Datenschutz führen im Anhang zum Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf.
Der Kunde bleibt Verantwortlicher und die alleinige Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) verbleiben bei ihm.
Köhli Informatik übernimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschliesslich der Kunde. Köhli Informatik ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten nach ausschliesslicher Weisung des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt.
Nur Ausnahmsweise im Rahmen von Migrationen, Support oder sonstiger Fehlerbehebung kann es vorkommen, dass Köhli Informatik oder ein von Köhli Informatik beauftragter Dritte, überhaupt Einblick in Personendaten des Kunden und seiner Benutzer erhält. Ausschliesslich in diesem Zusammenhang ist Köhli Informatik ein Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Einzelheiten.
Der Kunde stimmt zu, dass Köhli Information für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten, Dritte beiziehen kann. Diese unterliegend denselben datenschutzrechtlichen und vertraglichen Pflichten wie Köhli Informatik.
Köhli Informatik hat technische und organisatorische Massnahmen für die Datensicherheit umgesetzt. Die Softwareapplikationen, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten werden in einem Rechenzentrum mit Standort in der Schweiz betrieben.
Der Kunde ermächtigt Köhli Informatik zur Einholung von Informationen bei Dritten, die in Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung stehen und hat auf Verlangen jederzeit sein schriftliches Einverständnis hierfür zu erteilen (z.B. zur Klärung der Bonitätsfrage, Inkasso, etc.).
Die Köhli Informatik AG verpflichtet sich, unter Vorbehalt gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und der für die Leistungserbringung unter diesem Vertrag notwendigen Verarbeitung von Daten, anvertraute Kundendaten auf erstes Verlangen des Kunden hin herauszugeben oder zu vernichten.

Nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Anvertrauen eines jeden Datensatzes durch den Kunden zum Zweck der Vertragserfüllung ist die Köhli Informatik AG befugt, diesen Datensatz ohne Rücksprache mit dem Kunden unwiederbringlich zu löschen. Aus einer solchen Löschung entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz wegen Datenverlusts.

Der Kunde hat etwaige ihm mitgeteilte vertrauliche Zugangsdaten in angemessener Weise vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.
Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit den Softwareapplikationen, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse des gesetz- und vertragskonformen Umgangs vom Vertragsgeber mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs nach diesem Vertrag.

15 Referenzen und Marketing

Köhli Informatik darf den Kunden gegenüber anderen potentiellen Kunden erwähnen und ihn auf Referenzlisten führen.
Für Testimonials und die Verwendung der Marke des Kunden holt Köhli Informatik die schriftliche Genehmigung des Kunden ein.

16 Beginn, Dauer und Beendigung

Der Vertrag tritt mit der Unterschrift der zweitsignierenden Partei in Kraft oder gemäss dem im Bestellformular angegeben Datum.
Dauerschuldverhältnisse sind unbefristete Verträge. Die Mindestlaufzeit für Dauerschuldverträge beträgt 12 Monate oder je nach Vereinbarung 24 oder 36 Monate.
Der Vertrag endet durch Kündigung (Dauerschuldvertrag) oder Erfüllung (Kaufvertrag, Projekt, Installation, Migration). Alle Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
Jede Partei kann einen Dauerschuldvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen auf ein Monatsende (bei einem Monatsabonnement) oder auf das Ende eines Vertragsjahres (bei einem Jahresabonnement) beenden, erstmals jedoch auf Ende des im Vertrag zwischen den Parteien fest-gelegten Mindestvertragsdauer. Köhli Informatik bestätigt die Kündigung durch den Kunden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Aus wichtigem Grund kann Köhli Informatik einen Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung künden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
i. die zur Verfügung gestellten Produkte und Dienstleistungen von Köhli Informatik oder die mittels diesen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben werden oder die Infrastruktur dermassen belasten oder gefährden, dass die Dienstleistungserbringung für andere Kunden gefährdet wird;
ii. andere wesentliche oder anhaltende Verstösse des Kunden gegen die Vertragsbedingungen inklusive Bedingungen von Drittanbietern vorliegen und der Kunde diese nicht innerhalb einer von Köhli Informatik angesetzten angemessenen Frist heilt;
iii. der Kunde sich im Zahlungsverzug, in der Liquidation, im Konkurs befindet oder konkursrechtliche Massnahmen ergriffen wurden;
iv. Köhli Informatik oder ein Drittanbieter zu irgendeinem Zeitpunkt die Ausübung eines wesentlichen Teils ihrer Geschäftstätigkeit einstellt oder alle seine Vermögenswerte oder einen wesentlichen Teil seiner Vermögenswerte veräussert;
v. Köhli Informatik oder ein Drittanbieter durch eine Verordnung, ein Gesetz, einen Erlass oder eine staatliche oder sonstige Regierungsmaßnahme verhindert oder wesentlich beeinträchtigt wird;
vi. Der Kunde gegen die Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Verwertungsverbot oder den Datenschutz verstösst;
vii. Umstände höherer Gewalt gemäss Ziff. 19 vorliegen.
Folgende Bestimmungen dieses Vertrages überdauern die Beendigung: Ziffer 13 «Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Verwertungsverbot», Ziff. 14 «Datenschutz», Ziff. 17 «Folgen der Beendigung».

17 Folgen der Beendigung

Die Parteien geben nach Beendigung des Vertrages auf Anfrage hin innert 30 Tagen alle Aufzeichnungen und Informationen, welche sie im Rahmen der Vertragserfüllung erhalten haben zurück. Köhli Informatik behält ausschliesslich Informationen, welche ihrer Archivierungspflicht unterliegen. Der aktuelle Datenbestand nach Vertragsbeendigung wird durch Köhli Informatik auf geeigneten (maschinenlesbaren) Datenträgern zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Extrakt werden nach dem aktuell gültigen Stundensatz verrechnet und ist im Voraus zu begleichen.
Die notwendigen Vereinbarungen für die Fortführung der bis dahin von Köhli Informatik unter dem Vertrag geleisteten Dienstleistungen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte werden vor der Beendigung verhandelt. Im Falle der Beendigung mit Kündigungsfrist werden diese Vereinbarungen zwischen den Parteien innerhalb der Kündigungsfrist getroffen und bei einer Beendigung ohne Kündigungsfrist sofort nach dem Erhalt der Kündigung. Dies ist insbesondere für die Übernahme oder Akquisition von Hardware, Software, Dokumentation, Zugangscodes und anderen Dingen wie Leasing-Verträge, Lizenzverträge und andere Verträge in Zusammenhang mit den Diensten, wie im Vertrag vereinbart, anzuwenden. Köhli Informatik kann dem Kunden für eine Übergangszeit Unterstützung leisten zu den von Köhli Informatik festgelegten Preisen und Raten.

18 Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, d.h. wenn Köhli Informatik aus Gründen, die von ihr und den von ihr allenfalls beigezogenen Dritten nicht beherrscht werden können. Darunter fallen nicht abschliessend z.B. Naturereignisse, Wassereinbrüche, Mobilmachung, Streik, Krieg, Unruhen und Aufruhr, Epidemie oder Pandemie, Unfälle, Sabotage, Terrorismus, erhebliche Betriebsstörungen, Unterbruch oder Zerstörung von Telekommunikationsleitungen, insbesondere derjenigen des Internets, Arbeitskonflikte sowie behördliche Massnahmen.
Ist Köhli Informatik an der Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten aus diesem Vertrag verhindert, so ist sie für die Zeit, während welcher das Ereignis der höheren Gewalt andauert, sowie während einer angemessenen Anlaufzeit danach, von der Erfüllung der betreffenden Pflichten befreit und haftet dem Kunden nicht für allfällige, aus der Nichterfüllung der betreffenden Pflichten resultierende, direkte oder indirekte Schäden.
Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern es sich nicht um behördliche Massnahmen handelt.

19 Schlussbestimmungen

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte durch den Kunden, benötigt die vorherige schriftliche Zustimmung der Köhli Informatik.
Die Ungültigkeit bzw. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Vertrag haben weder die Ungültigkeit des vorliegenden AGB noch andere Vertragsbestandteile zur Folge. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die Sinn, Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Diese AGB können jederzeit von uns geändert werden. Auf die Bestellungen finden die jeweils aktuellen AGB Anwendung. Diese AGB ersetzen alle früheren Vereinbarungen. Die vorliegenden AGB und ihre Neufassungen werden durch Aufschaltung auf der Webseite von Köhli Informatik (www.koehli-informatik.ch/agb), bekannt gegeben. Ist der Kunde nicht einverstanden mit einer Vertragsänderung, so kann er jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Vertragssprache ist ausschliesslich deutsch.
Mitteilungen sollen in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, wie Brief oder E-Mail, an die auf dem Bestellformular aufgeführte Kontaktperson(en) geschickt werden.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und ausservertraglichen Ansprüche zwischen Köhli Informatik und dem Kunden ist Zug. Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände. Köhli Informatik ist zudem berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu belangen.
Der Vertrag und seine Bestandteile unterstehen dem Schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) und dem internationalen Schweizerischen Privatrechts.